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   KG, 21.08.2003 - 27 U 338/02   

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https://dejure.org/2003,4745
KG, 21.08.2003 - 27 U 338/02 (https://dejure.org/2003,4745)
KG, Entscheidung vom 21.08.2003 - 27 U 338/02 (https://dejure.org/2003,4745)
KG, Entscheidung vom 21. August 2003 - 27 U 338/02 (https://dejure.org/2003,4745)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweis - und Aufklärungspflicht des Gerichts; Erteilen eines rechtlichen Hinweis durch das Gericht; Zurückverweisung an das Landgericht

  • Judicialis

    ZPO § 139 a. F.; ; ZPO § ... 139 Abs. 2; ; ZPO § 139 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 273; ; ZPO § 538 Abs. 2 Ziffer 1; ; ZPO § 538 Abs. 1; ; BGB § 157; ; BGB § 390 Satz 2; ; BGB § 823; ; BGB § 831; ; BGB § 852; ; BGB § 909

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlerhafte Nichtberücksichtigung einer zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung sowie zur Entstehung von Schadensersatzansprüchen aus §§ 823 , 909 BGB bzw. aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schutzwirkung zugunsten des Grundstücksnachbarn?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erweiterte Hinweispflicht des Gerichts nach ZPO-Reform! (IBR 2003, 582)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauvertrag hat Schutzwirkung zu Gunsten des Grundstücksnachbarn! (IBR 2003, 533)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 07.05.1999 - 8 U 1010/98

    Werkvertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

    Auszug aus KG, 21.08.2003 - 27 U 338/02
    Ein solcher Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter wird im Allgemeinen angenommen, wenn der Dritte bestimmungsgemäß mit der Hauptleistung in Berührung gekommen ist und die Ausführung der Leistung sich auch auf den Dritten auswirken kann (OLG Koblenz - 8 U 1... 10/98 - NJW-RR 2000, 544; Staudinger-Jagmann, BGB, 2001, § 328 Rdnr. 98).

    Diese ergeben sich aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis (OLG Koblenz - 8 U 1010/98 - NJW-RR 2000, 544).

  • OLG Düsseldorf, 02.05.1972 - 4 U 220/71

    Sorgfaltspflicht des Bauherrn bei Gebäudeabbruch

    Auszug aus KG, 21.08.2003 - 27 U 338/02
    Dies gilt auch dann, wenn mit der unmittelbaren Durchführung der Arbeiten ein Spezialunternehmen beauftragt wird (BGH - V ZR 100/75 - BauR 1979, 533-534; OLG Düsseldorf - 4 U 220/71 - BauR 1973, 395-396; Werner/ Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rdnr. 2116).
  • BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82

    Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen

    Auszug aus KG, 21.08.2003 - 27 U 338/02
    Die zu § 139 ZPO a. F. vertretene Auffassung, dass ein Hinweis des Gerichts dann nicht mehr erforderlich sei, wenn bereits der Prozessgegner auf Mängel des Vortrages hingewiesen hat (BGH NJW 1984, 310) ist auf § 139 Abs. 2 ZPO n. F. nicht anzuwenden.
  • BGH, 19.02.1982 - V ZR 251/80

    Umfang der Verjährungsunterbrechung durch Erhebung einer Schadensersatzklage

    Auszug aus KG, 21.08.2003 - 27 U 338/02
    Soweit die mit der Widerklage geltend gemachten Ansprüche auf §§ 823, 909 BGB gestützt werden, wären diese zwar verjährt, weil für diesen Anspruch die dreijährige Verjährungsfrist des § 852 BGB gilt und die Beklagte seit April 1998 Kenntnis von den Umständen und dem Verursacher hatte (BGH - V ZR 140/79 - NJW 1981, 573; BGH - V ZR 251/80 - NJW 1982, 1809-1810).
  • BGH, 31.10.1980 - V ZR 140/79

    Unerlaubte Vertiefung

    Auszug aus KG, 21.08.2003 - 27 U 338/02
    Soweit die mit der Widerklage geltend gemachten Ansprüche auf §§ 823, 909 BGB gestützt werden, wären diese zwar verjährt, weil für diesen Anspruch die dreijährige Verjährungsfrist des § 852 BGB gilt und die Beklagte seit April 1998 Kenntnis von den Umständen und dem Verursacher hatte (BGH - V ZR 140/79 - NJW 1981, 573; BGH - V ZR 251/80 - NJW 1982, 1809-1810).
  • BGH, 04.05.1979 - V ZR 100/75

    Bauträger: Pflicht zur Rücksichtnahme auf Nachbargrundstücke

    Auszug aus KG, 21.08.2003 - 27 U 338/02
    Dies gilt auch dann, wenn mit der unmittelbaren Durchführung der Arbeiten ein Spezialunternehmen beauftragt wird (BGH - V ZR 100/75 - BauR 1979, 533-534; OLG Düsseldorf - 4 U 220/71 - BauR 1973, 395-396; Werner/ Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rdnr. 2116).
  • KG, 18.10.2012 - 22 U 226/09

    Unter welchen Voraussetzungen haftet der Bauherr für Schäden am Nachbargebäude?

    Zwar hat der 27. Zivilsenat des Kammergerichts in seinem Urteil vom 21.8.2003 - 27 U 338/02 - (EWiR 2004, 219) eine schuldhafte Verletzung der Überwachungspflicht des Bauherrn selbst bei Beauftragung eines Spezialunternehmens dann angenommen, wenn er nach Feststellung von Setzungen und Rissen die Fortsetzung der Bauarbeiten zulässt, "ohne sich zuvor - notfalls mit sachverständiger Hilfe - vergewissert und ggfs. Vorkehrungen getroffen zu haben, dass es im Zuge der Arbeiten nicht zu weiteren Schäden am Nachbargrundstück kommt.".

    (1) Ein solcher Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter wird im Allgemeinen angenommen, wenn der Dritte bestimmungsgemäß mit der Hauptleistung in Berührung kommt, die Ausführung der Leistung sich also auch auf den Dritten auswirken kann (OLG Koblenz, Urteil vom 7.5.1999 - 8 U 1010/98 - NJW-RR 2000, 544 mit weiteren Nachweisen; KG, Urteil vom 21.8.2003 - 27 U 338/02 - EwiR 2004, 219).

  • LG Kleve, 07.04.2010 - 2 O 494/05

    Versicherung erhält Geld für Regulierung eines Brandschadens vom Handwerker eines

    Werkverträge über Baumaßnahmen an Gebäuden sind Verträge mit Schutzwirkung für die Eigentümer der Nachbargrundstücke, da diese Nachbarn mit den Arbeiten bestimmungsgemäß und nicht nur zufällig in Berührung kommen, diese Leistungen sich auf sie auswirken können, die Drittbezogenheit für den Handwerksbetrieb unmittelbar erkennbar ist und die Nachbarn auch schutzbedürftig sind (KG EWiR 2004, 219 - Juris-Rn. 31).

    Zudem musste ihr klar sein, dass ihre Auftraggeberin Schutzpflichten aus dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis trafen, so dass erkennbar ein Einbeziehungsinteresse bestand (vgl. KG EWiR 2004, 219 - Juris-Rn. 32).

    Etwaige eigene deliktische Ansprüche der Versicherungsnehmerin gegen die Beklagte spielen für die Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages keine Rolle (KG EWiR 2004, 219 - Juris-Rn. 32).

  • OLG Naumburg, 24.04.2014 - 1 U 27/11

    Ingenieurvertrag über die Errichtung eines Wasserbauwerks: Vertrag mit

    Diese Voraussetzungen werden von der Rechtsprechung dann bejaht, wenn von einem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis auszugehen ist (dazu: OLG Düsseldorf Urteil vom 9.12.1964 - 9 U 172/63 - [NJW 1965, 439, 441]; OLG Koblenz Urteil vom 7.5.1999 - 8 U 1010/98 - [z.B. NJW-RR 2000, 544]; KG Urteil vom 21.8.2003 - 27 U 338/02 - [EWiR 2004, 219]; die beiden zuletzt genannten Entscheidungen zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2004 - 5 W 7/04

    Selbständiges Beweisverfahren: Mündliche Erläuterung eines schriftlichen

    Das Kriterium der Angemessenheit des Zeitraums nach § 411 Abs. 4 Satz 1 ZPO richtet sich nach den schutzwürdigen Interessen der Beteiligten und dem Umfang der verfahrensrechtlichen Interessen (OLG Hamburg, Beschluss vom 18.06.20003, 4 W 45/02, IBR 2003, 582 mit Anmerkung Ulrich), wobei eine entscheidende Rolle spielt, ob es sich um ein schriftliches Gutachten handelt, das nach Umfang, Gehalt und Schwierigkeitsgrad einer sorgfältigen und damit zeitaufwendigen Prüfung bedarf und ob die betroffene Partei dazu sachverständige Hilfe in Anspruch nehmen muss (vgl. OLG Brandenburg, a.a.O. m.w.N.).
  • LG Dessau-Roßlau, 11.02.2011 - 2 O 472/04

    Sorgfaltsanforderungen bei dem Betrieb einer Wasserkraftanlage

    Das Gericht schließt sich insoweit der Auffassung des Kammergerichts sowie des OLG Koblenz an (EWiR 2004, 219 f. und NJW-RR 2000, 544 f., beide Entscheidungen jedoch zu einem Bauwerkvertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten des Grundstücksnachbarn).
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